Allgemeine Informationen
Seit dem 01. Januar 2005 regelt das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) die so genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV").
Mit diesem neuen Gesetz wurde die ehemalige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Frauen und Männer zusammengelegt.
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die Grundsicherung für
Arbeitsuchende" erhalten. Sie müssen:
- zwischen 15 und 65 Jahren alt,
- erwerbsfähig und
- hilfebedürftig sein und
- in der Bundesrepublik leben.
Zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zählen die Kosten für den Lebensunterhalt sowie die Miete und Heizung. In besonderen Fällen können auch Zahlungen für evtl. Mehrbedarfe geleistet werden. Zusätzlich werden Beiträge für die Kranken- und die Rentenversicherung abgeführt.

